die rolle der schoeffen in der oesterreichischen strafgerichtsbarkeit

1970 
zusammenfassung (einleitung, gekuerzt): in vielen laendern der welt sieht das gesetz neben den juristisch geschulten berufsrichtern die teilnahme von laienrichtern an der rechtssprechung vor. besonders ist dies in der strafjustiz der fall. auch an der ziviljustiz vieler laender nehmen laienrichter teil: gemeinsam mit berufsrichtern in oesterreich und deutschland in spezialgerichten, wie dem handelsgericht, arbeitsgericht oder in der sozialgerichtsbarkeit; in den ostblockstaaten in manchen zivilgerichten; in japan in einem obligatorischen schlichtungsverfahren. drei hauptformen haben sich herausgebildet: - geschworenengericht - gemischtes tribunal - als einzelrichter in strafsachen von geringerer bedeutung. die studie versucht, die rolle der schoeffen in der oesterreichischen strafgerichtsbarkeit abzuschaetzen. das hauptthema der untersuchung bildet die frage , wie oft es ueber die schuld des angeklagten und die zu verhaengende strafe zu auffassungsunterschieden zwischen schoeffen und (berufs-) richtern kam, und in welcher weise diese auffassungsunterschiede entweder beigelegt wurden oder im urteil ihren ausdruck fanden.;
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