Telemedizin bei Herzinsuffizienz – Translation von klinischen Studien in die Regelversorgung
2021
Fur telemedizinische Mitbetreuung von Patient*innen mit chronischer Herzinsuffizienz besteht Evidenz bezuglich der Senkung von Letalitat und kardiovaskularer Morbiditat. Nach aktuellem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird erstmals eine digitale Methode in die Regelversorgung uberfuhrt. Hochrisikopatient*innen mit reduzierter linksventrikularer Ejektionsfraktion haben kunftig einen Leistungsanspruch, entweder mittels aktiver Implantate (ICD, CRT-P und CRT-D) oder mittels telemedizinischer Heimmessgerate betreut zu werden. Die Indikation zum Telemonitoring stellt der/die primar behandelnde Arzt/Arztin (PBA). Der tagliche Vitaldatentransfer erfolgt an ein kardiologisch gefuhrtes Telemedizinzentrum (TMZ), welches den/die PBA bei auffalligen Befunden zeitnah benachrichtigt. Der/die PBA entscheidet im Einzelfall uber den Bedarf einer telemedizinischen 24/7-Mitbetreuung. Ein/e kardiologische/r PBA mit einer TMZ-Infrastruktur kann die telemedizinische
Mitbetreuung der eigenen Patient*innen ubernehmen.
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