Mandat d'étude visant à l'élaboration d'une méthode destinée à lisser les recettes du canton de Neuchàtel et visant à évaluer le dispositif de frein à l'endettement: Rapport final du KOF

2018 
In den vergangenen Jahren war der Kanton Neuchâtel mit budgetpolitischen Problemen aufgrund der hohen Volatilitat der Einnahmen aus der Besteuerung der juristischen Personen, des Anteils der Direkten Bundessteuer und den Einnahmen des Finanzausgleichs konfrontiert. Der Forschungsbereich Offentliche Finanzen der KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zurich wurde beauftragt, fur diese Kategorien von Einnahmen einen Glattungsmechanismus zu entwickeln sowie eine Beurteilung der kantonalen Schuldenbremse vorzunehmen. Insbesondere sollte evaluiert werden, ob die Schuldenbremse zu nicht wunschenswerten prozyklischen Bewegungen der offentlichen Investitionen fuhrt. Fur die ersten beiden analysierten Einnahmenkategorien wird die Verwendung eines Hodrick-Prescott Filters empfohlen, um eine Tendenz des Einnahmenniveaus zu bestimmen. Die Differenz zwischen den tatsachlichen Einnahmen und den Trendeinnahmen bestimmt die Hohe der Einnahmen, die in eine Glattungsreserve eingestellt respektive aus ihr entnommen werden muss. Aus Grunden der Transparenz und zum Zwecke einer zukunftigen Evaluation des Mechanismus, empfehlen wir in der Bilanz zwei getrennte Glattungsreserven, eine fur jede der Einnahmenkategorien, einzustellen. Fur die Einnahmen der Korperschaftssteuer sollte eine Reserve zwischen 3 und 55 Millionen Schweizer Franken und fur den Anteil der Direkten Bundessteuer eine zwischen 5 und 30 Millionen eingestellt werden. Die Hohe der genau zuruckzustellenden Reserve hangt insbesondere vom Einnahmenwachstum zum Zeitpunkt der Reservenbildung ab. Damit der Glattungsmechanismus die fiskalischen Probleme des Kantons tatsachlich reduziert ist es notwendig, eine Fiskalregel einzufuhren, deren Anforderung es ist, dass die Ausgaben auf das Niveau der Trendeinnahmen gesetzt werden mussen, die aber gleichzeitig erlaubt, dass der Saldo der laufenden Rechnung (vor Einlagen in /Entnahmen aus der Reserve) schwanken kann. Ein solcher Mechanismus erfordert die Abschaffung des bisherigen Konzepts eines maximal autorisierten Defizits. Wir empfehlen eine Anpassung der Schuldenbremse in diese Richtung. Hinsichtlich der Einnahmen aus dem Finanzausgleich konnen wir aufgrund einer mangelnden Datengrundlage keine Empfehlung fur einen Glattungsmechanismus aussprechen. Die Evaluation der Schuldenbremse zeigt, dass diese die kantonalen Schulden reduziert. Zudem zeigte die Analyse ein prozyklisches Verhalten der offentlichen Investitionen, das aber nicht auf die Schuldenbremse zuruckgefuhrt werden kann. Vielmehr deutet die Analyse daraufhin, dass die Schuldenbremse dazu beigetragen hat diese prozyklischen Bewegungen zu reduzieren. Des Weiteren scheint es, dass der Saldo der laufenden Rechnung Konjunkturschwankungen in der betrachteten Periode nicht auf die offentlichen Investitionen ubertragt. Dennoch besteht ein Risiko einen solchen Mechanismus in der Zukunft beobachten zu konnen, insbesondere aufgrund der bestehenden Verbindung zwischen Nettoschulden und dem minimalen Anteil der Selbstfinanzierung der Investitionen. Aus diesem Grund empfehlen wir die Verwendung der Trendeinnahmen anstatt der tatsachlichen Einnahmen, um diese Indikatoren berechnen zu konnen.
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