Prähospitale Analgesie durch Rettungsassistenten in Rheinland-Pfalz
2015
Hintergrund
Die Vorabdelegation der Medikamentengabe an Rettungsassistenten (RA) durch Arztliche Leiter Rettungsdienst (ALRD) bei starken Schmerzen ist – im Gegensatz zur Praxis bei akuter Vitalbedrohung – bislang die Ausnahme. Bei nichtvitalen Storungen muss das Verhaltnis von Wirkung und Nebenwirkungen besonders sorgfaltig abgewogen werden, und je nach Substanzgruppe (unter das Betaubungsmittelgesetz fallende Opiate) ist der Anwenderkreis gesetzlich auf Arzte beschrankt.
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