Die Kluft zwischen Erwerbsaustritt und Renteneintritt wird wieder größer

2018 
Auf einen Blick … · Die registrierte Arbeitslosigkeit von Alteren hat in den letzten Jahren in der Altersklasse 58 bis 64 Jahre abgenommen; bei den 50- bis unter 58-Jahrigen steigt sie jedoch in 2003 deutlich an. · Mehr als 70 Prozent aller Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ab 58 Jahren haben im Jahre 2003 Lohnersatzleistungen „unter erleichterten Voraussetzungen“ bezogen und sind damit aus der Arbeitslosenstatistik herausgefallen. Leistungsbezug ohne Verpflichtung zur Beschaftigungssuche hat seit 1998 kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. · Die wieder ansteigende Welle der beschaftigungslosen Leistungsbezieher ist noch nicht im Rentenbezug angekommen. Kamen im Jahre 1996 noch fast 45 Prozent der Zugange in Altersrenten direkt aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB III, so betrug dieser Anteil im Jahre 2003 „nur“ noch 27 Prozent. · Nur etwa ein Drittel der Rentenzugange erfolgt direkt aus sozialversicherungspflichtiger Beschaftigung. Die gunstige Beschaftigungsentwicklung Ende der 90er Jahre hat diesen Anteil vorubergehend ansteigen lassen. · Seit 2000 erfolgen Rentenzugange vermehrt aus Altersteilzeitarbeit. Diese drangt sowohl die Zugange aus „normaler“ sozialversicherungspflichtiger Beschaftigung als auch die Zugange aus SGB-III-Leistungsbezug zuruck. · Altersteilzeitarbeit sowie der „erleichterte Leistungsbezug“ nach § 428 SGB III wurden in den letzten Jahren verstarkt als Ubergangsphase zwischen Erwerbsaustritt und Renteneintritt genutzt. Das Auslaufen des § 428 SGB III Ende des Jahres 2005 sowie der Forderung der Altersteilzeitarbeit bis Ende des Jahres 2009 werden daher zum Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit Alterer fuhren, wenn nicht bis dahin die vollwertige Beschaftigung Alterer erheblich gesteigert werden kann.
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