Biomethanimporte in die EU zur Erreichung des 20-Prozent-Zieles der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG

2011 
Das vorliegende Paper befasst sich mit der Moglichkeit, Biomethan aus der Ukraine und Belarus in die EU zu importieren, um somit einen Beitrag zur Erreichung 20-Prozent-Zieles der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RL 2009/28/EG) der EU zu leisten. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie setzt allen Mitgliedstaaten bindende nationale Ausbauziele und schafft somit eine steigende Nachfrage nach erneuerbaren Energien. Da einige Staaten eventuell nicht uber ausreichend heimische erneuerbare Energieressourcen verfugen, konnte die Zielsetzung der Richtlinie sich auch als Chance fur die EU-Anrainerstaaten erweisen. Denn moglicherweise werden so Mittel freigesetzt, um auch jenseits der EU-Grenzen Potenziale an regenerativen Energien auszuschopfen. Die Ukraine und Belarus verfugen uber ein sehr groses Biomassepotenzial, welches derzeit kaum genutzt wird. Gleichzeitig sind sie wichtige Transitlander fur russisches Erdgas. Es liegt daher nahe, Biomethan in diesen ostlichen Nachbarlandern zu produzieren und uber das bestehende Erdgasnetz in die EU zu transportiert. Neben der Beantwortung der Frage, ob importiertes Biomethan, den Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie entsprechend, auf die Erreichung der nationalen Ziele angerechnet werden kann, werden, beispielhaft fur die EU, die Auswirkungen der bestehenden nationalen Forderinstrumente in Deutschland auf die Nachfrageentwicklung von Biomethan sowie auf einen moglichen Biomethanimport betrachtet. In einem nachsten Schritt werden dann die Rahmenbedingungen in den beiden ausgewahlten moglichen Exportlandern Ukraine und Weisrussland untersucht, um abschatzen zu konnen, inwieweit diese in Konflikt mit einem Biomethanexport geraten konnten. Die Arbeit versteht sich als eine Status-Quo-Analyse, welche die derzeitigen Rahmenbedingungen erfasst, um abschliesend beurteilen zu konnen, inwieweit ein Biomethanimport unter derzeitigen Bedingungen realisierbar ware. Dabei impliziert die Arbeit - indem sie die Zielperspektive der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU als Rahmen setzt - eine relativ kurze Problemlosungsspanne. Zwar ist diese kurzfristige Sichtweise sehr begrenzt, jedoch schafft sie eine Grundlage, um dann gegebenenfalls in einem weiteren Schritt abschatzen zu konnen, welche der derzeitigen Rahmenbedingungen angepasst werden mussten, um einen Biomethanimport zu ermoglichen und inwieweit ein Biomethanimport langfristig sinnvoll erscheint.
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