Niedermolekulare Heparine zur Überbrückung der Pause von Vitamin-K-Antagonisten während interventioneller Eingriffe –Expertenkonsensus

2013 
Die Unterbrechung einer bestehenden Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten (VKA) ist bei Patienten, die sich einem groseren operativen Eingriff unterziehen mussen, in den meisten Fallen notwendig. Der vorliegende Expertenkonsensus soll unter Berucksichtigung der rezenten Leitlinien und anderer Publikationen eine Entscheidungshilfe fur eine individuelle Therapieplanung darstellen. Das Management der Antikoagulation wahrend dieser Unterbrechung geschieht unter Berucksichtigung des thromboembolischen (TE) Risikos von Seiten der Grunderkrankung des Patienten und des Blutungsrisikos von Seiten des Eingriffes. Die bestehende Therapie mit VKA sollte in Abhangigkeit von der verwendeten Substanz 3–7 Tage vor der Intervention abgesetzt werden. Zur Uberbruckung („Bridging“), bzw. Abdeckung der praoperativ langsam abklingenden und postoperativ nur langsam ansteigenden Wirkung der VKA werden fast ausschlieslich niedermolekulare Heparine (NMH) eingesetzt, fur die auch Erfahrungswerte aus Registerstudien vorliegen. Dabei sollte fur Patienten mit einem hohem TE- Risiko die therapeutische und bei Patienten mit einem mittleren TE-Risiko die halbtherapeutische Dosis zur Anwendung kommen. Patienten mit niedrigem TE-Risiko erhalten kein „Bridging“. Postoperativ sollte jenen Patienten, die praoperativ eine therapeutische Dosis NMH erhalten haben, diese auch weiter erhalten. Im Falle groserer Eingriffe mit entsprechend erhohtem Blutungsrisiko werden NMH ab dem 3. postoperativen Tag verabreicht. Bei kleineren operativen Eingriffen, die kein erhohtes Blutungsrisiko mit sich bringen kann schon am 1. Tag nach dem Eingriff mit NMH begonnen werden. Patienten, die praoperativ nur eine halbtherapeutische Dosis erhalten haben, erhalten dieselbe Dosis im Fall groserer Operationen ab dem 3. postoperativen Tag, im Fall kleinerer Eingriffe ab dem 1. postoperativen Tag. Die Therapie mit VKA sollte spatestens am 2. postoperativen Tag wieder begonnen werden. Eine allenfalls notwendige, eingriffsbezogene postoperative venose Thromboseprophylaxe muss an den Tagen, an denen keine „Bridging“-Therapie vorgesehen ist, gegeben werden.
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