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Formalisierung des Systemrechts

1990 
In dem Mase, wie die Menge der rechnergestutzt realisierten gesellschaftlichen Transaktionen sich in immer starkerem Ausmas auf immer mehr Lebensbereiche erstreckt, steigt die Komplexitat der informationsverarbeitenden Systeme und mit ihnen die Notwendigkeit, diese Komplexitat beherrschbar zu halten. Datenschutz als rechtlicher Regelungsmasstab bezuglich personenbezogener Daten und Datensicherheit als technische Aufgabe zum Schutz aller Daten stehen im Zentrum dieser Problematik.
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