Ultraschalldiagnostik in der Schwangerenvorsorge

1994 
Mit der Neufassung der Mutterschaftsrichtlinien vom 31. Oktober 1979, veroffentlicht in der Beilage Nr. 4/80 zum Bundesanzeiger Nr. 22 vom 1. Februar 1980 und damit rechtswirksam, wird in der Bundesrepublik Deutschland als erstem Land der Welt die Ultraschalldiagnostik in der Schwangerschaft als Screening-Methode etabliert. Uber die Screening-Untersuchungen hinaus wird sie bei intrauterinen Eingriffen (Amniocentese, Nabelschnurpunktion, Chorionbiopsie, Shunt-Einlagen) vielfaltig und erfolgreich eingesetzt. Der Nachweis bzw. der Ausschlus fetaler Misbildungen durch eine kompetente Ultraschalldiagnostik mit hochauflosenden z.T. sehr teuren Ultraschallgeraten ist im Rahmen einer Dreistufen-Diagnostik fester Bestandteil der Schwangerenvorsorge geworden.
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