Adieu „Feststellungsmodell“, bonjour „Anfechtungsmodell“: über den Systemwechsel im Beschlussmängelrecht der Personengesellschaften
2020
Der von der Expertenkommission zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften erarbeitete Gesetzentwurf enthalt insbesondere auch Regelungsvorschlage zur Einfuhrung eines Beschlussmangelrechts. Mit ihnen wird ein Systemwechsel vom „Feststellungsmodell“ zum „Anfechtungsmodell“ nach dem Vorbild des Aktienrechts eingeleitet. Der Beitrag analysiert diese Regelungsvorschlage und ordnet sie dazu rechtsformvergleichend ein.
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