Klinische Rechtsmedizin und forensisch-klinische Untersuchungen

2015 
Aufgrund des Erfahrungsschatzes in der Erhebung, Protokollierung und Dokumentation von Verletzungsbefunden sind Rechtsmediziner seit altersher auch mit der Untersuchung Lebender nach rechtserheblichen Korperverletzungen befasst (Beweismittelsicherung am Lebenden), damit sich entsprechend erhobene Befunde und ihre Beurteilung im weiteren Verfahrensablauf als tragfahig erweisen. Das rechtsmedizinische Untersuchungsspektrum inkl. Asservation nach Sexualdelikten ist weitgehend normiert. Bei Kindesmisshandlung steht die Abgrenzung von haufig behaupteten akzidentellen Verletzungen im Vordergrund. Selbstbeschadigungen weisen typische Verletzungscharakteristika auf. In den letzten Jahren spielt die forensische Altersdiagnostik bei Lebenden eine zunehmende Rolle. Aufgabe eines Altersgutachtens ist eine Aussage zum chronologischen Alter aufgrund des physischen Entwicklungszustandes eines Individuums, welcher als biologisches Alter bezeichnet wird.
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