Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen in der Medizin: Struktur, Zuständigkeiten und Meldekriterien

2019 
Zusammenfassung Die zunehmende Haufigkeit und Komplexitat medizinischer Strahlenanwendungen am Menschen erhoht unweigerlich das Risiko von gesundheitsschadigenden unbeabsichtigten oder unfallbedingten Strahlenexpositionen. Zur Gewahrleistung eines hohen Schutzniveaus und dessen kontinuierlicher Verbesserung fordert daher die Richtlinie 2013/59/Euratom, sowohl tatsachlich als auch beinahe aufgetretene Vorkommnisse systematisch zu erfassen und aufzuarbeiten sowie, im Fall der Bedeutsamkeit, die daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Verbesserung des Strahlenschutzes in der Medizin zeitnah landesweit zu verbreiten. Diese Vorgaben wurden mit dem neuen Strahlenschutzgesetz und der neuen Strahlenschutzverordnung in deutsches Recht umgesetzt, die gemeinsam am 31. Dezember 2018 in Kraft getreten sind. Das vorgesehene Melde- und Informationssystem sowie die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse der involvierten Akteure werden im ersten Teil dieser Ubersichtsarbeit vorgestellt. Im zweiten Teil werden die anwendungsspezifisch festgelegten Kriterien fur die Bedeutsamkeit - und damit die Meldepflicht – von (beinahe) Vorkommissen zusammengestellt und erlautert.
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