Rettungsdienst im Zusammenwirken mit dem kassenärztlichen Notdienst

2020 
Die Notrufnummer 112, unter der der Rettungsdienst zu akuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen alarmiert werden kann, ist in der deutschen Bevolkerung gut bekannt. Weniger bekannt hingegen ist der Kassenarztliche Notdienst und die Rufnummer 116117. Dieser Notdienst kann auserhalb der Praxisoffnungszeiten zu Beschwerden alarmiert werden. Rettungsdienst und kassenarztlicher Notdienst sind sich erganzende Systeme, die jedoch aktuell unabhangig voneinander agieren. In diesem Kapitel werden exemplarisch am Landkreis Vorpommern-Greifswald Hurden vorgestellt, die fur eine verbesserte Verzahnung uberwunden werden mussen. Eine bundesweite Studie stellt den aktuellen Kenntnisstand der Bevolkerung auf diesem Gebiet vor. Die derzeitigen politischen Debatten sehen zukunftig eine gemeinsame Disponierung beider Dienste vor. Diese strukturellen Veranderungen stellen Herausforderungen dar, welche im Ausblick diskutiert werden.
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