Rechtsprechungen zur Kostenerstattung von neuen Gesundheitstechnologien in der GKV: Eine systematische Übersicht

2018 
Zusammenfassung Hintergrund Die Erstattung neuer Gesundheitstechnologien wird nicht selten uber Sozialgerichte eingeklagt. Dabei liegt es nahe, dass gerichtliche Entscheidungen auch Einzelfallentscheidungen der Krankenkassen und damit den Patientenzugang insgesamt beeinflussen. Ziel der Studie Ziel ist anhand von Rechtsprechungen zu identifizieren, welche Technologien wiederholt eingeklagt wurden und ob diese zu einer Kostenerstattung fuhrten. Dabei liegt der Fokus auf Unterschieden zwischen Sektoren, Technologiegruppen sowie Indikationen. Auf dieser Grundlage soll exemplarisch anhand von vier Technologien analysiert werden, ob die Ergebnisse der gerichtlichen Entscheidungen zur Kostenerstattung gleicher Gesundheitstechnologien uber die Jahre variieren. Methodik Mittels einer systematischen Datenbankrecherche wurden Rechtsprechungen von deutschen Sozialgerichten zu neuen Gesundheitstechnologien der Jahre 2011 bis 2016 gesucht. Ausgewertet wurden solche Rechtsprechungen, bei denen Sozialgerichte uber die Kostenerstattung von Technologien zur Behandlung einzelner Personen entschieden hatten. Ergebnisse Die Recherche brachte 284 relevante Rechtsprechungen hervor. Bei einem Drittel der Klagen wurden die Krankenkassen zur Kostenerstattung verpflichtet, im stationaren Sektor haufiger als im ambulanten. Technologien zu Erkrankungen der Augen und Ohren wurden am haufigsten bewilligt. Dabei kamen Sozialgerichte auch zu unterschiedlichen Kostenerstattungsentscheidungen bei inhaltlich und zeitlich ahnlichen Fallen. Die Rechtsprechungen stehen in Teilen im Widerspruch zu nachfolgenden Entscheidungen der Methodenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Schlussfolgerung Die Uneinheitlichkeit der Erstattungsentscheidungen kann zu Unsicherheit daruber fuhren, welche Technologien den ‚allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse‘ erfullen. Dabei erweist es sich fur Patienten und Arzte als problematisch, dass Klagen zu Behandlungsmethoden uber Jahre hinweg eingereicht werden, ohne dass Nutzen und Erstattungsfahigkeit systematisch bewertet sind.
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