Fahreignungsbeurteilung bei Hirndurchblutungsstörungen
2014
Die facharztliche Begutachtung der Fahrtauglichkeit setzt Kenntnisse der Fahrerlaubnisverordnung und der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung sowie grundsatzlich den Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation voraus. Dem Gutachter obliegt die Aufgabe, eventuelle Beeintrachtigungen der korperlichen und geistigen Leistungsfahigkeit fur das Fuhren eines Kraftfahrzeuges zu diagnostizieren und zu bewerten, das Gefahrdungspotenzial durch plotzliches Versagen der korperlich-geistigen (psychischen) Leistungsfahigkeit zu prognostizieren und dabei auch eventuelle sicherheitswidrige Einstellungen, mangelnde Einsicht oder Personlichkeitsmangel zu berucksichtigen, die ein regelkonformes und sicherheitsgerechtes Verhalten nicht gewahrleisten. Das Gutachten muss Fahreignung bejahen oder verneinen. Korperlich-geistige Leistungsfahigkeitseinschrankungen nach Schlaganfallen konnen oft durch Umrustungen des Fahrzeugs, sonstige Auflagen und Beschrankungen kompensiert werden. Besonders schwierig sind Aussagen uber die Verkehrsgefahrdung durch Schlaganfallrezidive. Es werden zwei Einschatzungsmodelle vorgestellt, die zur Orientierung dienen konnen.
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