Hessisches Strassengesetz (HStrG): Kommentar; 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage

2004 
Die Kommentierung des Hessischen Strassengesetzes (HStrG) wurde auf Grund der Neufassung des HStrG vom 08.06.2003 komplett ueberarbeitet. Neben anderen Aenderungen erstrecken sich die Neuregelungen und dementsprechend die Neukommentierung insbesondere auf die Strassenanbauregelungen, die Anbauverbote, die Anordnungen bei unerlaubter Strassenbenutzung, die Anliegerregelung und die Strassenplanung (die Festlegung von Planungsgebieten, die Duldungspflicht der Vorarbeiten der Planung und Aenderungsregelungen zur Planfeststellung in Paragraf 33 mit der Verpflichtung der Behoerde zur Umweltvertraeglichkeitspruefung unter Einbeziehung der EG-rechtlichen Vorschriften - fuer die Planfeststellung gelten im Uebrigen nunmehr weitgehend die Paragrafen 72 und folgende des HVwVfG -, auf die Neuregelungen zur Veraenderungssperre und vorzeitigen Besitzeinweisung sowie auf die Regelungen zur Einstellung des Planfeststellungsverfahrens bei Aufgabe des Strassenbauvorhabens). Darueber hinaus wurden die aktuellen Tabellen zur Laengenstatistik der Strassen des ueberoertlichen Verkehrs von 2003 in das Werk aufgenommen.
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