Berücksichtigung von Datenschutzaspekten in einem bevölkerungsbezogenen Krebsregister.

1994 
Die Pilotphase 1993/ 94 zum Aufbau eines Niedersachsischen Krebsregister untersucht das im Entwurf des Bundeskrebsregistergesetzes vorgesehen Modell fur ein bevolkerungsbezogenes Krebsregister. Darin werden die Krebsmeldungen in einer Vertrauensstelle erfast und die personenidentifizierenden Daten vor der Ubermittlung an die Registerstelle anonymisiert, wo sie dann zu einem bevolkerungsbezogenen Krebsregister verdichtet und epidemiologischer Forschung zur Verfugung gestellt werden ([1], [2], [3]). Dieses sogenannte „Michaelis“-Modell erlaubt eine bevolkerungsbezogene Registrierung von Krebsfallen unter Berucksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte („Informationelles Selbstbestimmungsrecht“) der einzelnen Betroffenen. In vier Teilprojekten werden dabei in der Modellregion Weser-Ems die Integration krebsregistrierender Einrichtungen, die Chiffrierung/ Dechiffrierung von Krebsmeldungen, der Abgleich anonymisierter Meldungen in der Registerstelle und die Entwicklung eines epidemiologischen Informationssystem betrachtet ([4], [5]).
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