Sicherheitskommunikation und Fahrerassistenzsysteme: Wie wirken sie zusammen?

2015 
Aus § 2 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland leitet sich fur den Staat die Aufgabe ab, die Burger vor Gefahren fur Leib und Leben zu schutzen. Bei den moglichen Masnahmen zum Erhalt und zur Steigerung der Strasenverkehrssicherheit lassen sich nach Ahrens et al. (2010) zunachst der Bereich der technischen Masnahmen und der Bereich der auf das Verkehrsverhalten bezogenen Masnahmen voneinander unterscheiden. Innerhalb der verhaltensbezogenen Masnahmenansatze unterscheiden die Autoren wiederum zwischen den Bereichen „Aufklarung, Ausbildung und Erziehung“ (Education), „Gesetzgebung und Uberwachung“ (Enforcement) und „Wirtschaftliche Anreize“ (Economy). Technische Masnahmen (Engineering) konnen nach Ahrens et al. (2010) grundsatzlich im Bereich der Strasenverkehrsinfrastruktur oder beim Fahrzeug, z. B. bei der Unterstutzung des Fahrers durch Fahrerassistenzsysteme (FAS), ansetzen.
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