Evaluation der Ökomassnahmen: Bereich Biodiversität
2005
1993 fuhrte der Bund okologische Direktzahlungen ein; seit 1999 ist die Erbringung des okologischen Leistungsnachweises (OLN) durch die Landwirtschaftsbetriebe die Voraussetzung zum Bezug von Direktzahlungen. Heute werden 97 % der landwirtschaftlichen Nutzflache nach den Regeln des OLN bewirtschaftet.
Die wichtigste Massnahme des OLN, welche einen Einfluss auf die Biodiversitat hat, ist, dass die Betriebe 7 % ihrer landwirtschaftlichen Nutzflache (LN) als okologische Ausgleichsflachen (oAF) auszuweisen haben (bei Spezialkulturen 3,5 %). Weitere Anforderungen des OLN (ausgeglichene Nahrstoffbilanz, geregelte Fruchtfolge, Bodenschutz, gezielter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, tiergerechte Haltung der Nutztiere) konnen ebenfalls einen Einfluss haben, stehen jedoch weniger im Vordergrund.
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