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Governance als Politische Theorie

2012 
Die Karriere des Governance-Begriffs, wie er sich in den letzten zwei Jahrzehnten in das Zentrum der politikwissenschaftlichen Diskussion geschoben hat (vgl. Benz 2004; Schuppert 2006; Benz et al. 2007; Schuppert/Zurn 2008; Heinelt 2008; 2010 und Mayntz 2009), speist sich nach dem weitgehend ubereinstimmenden Urteil vieler Beobachter aus im Wesentlichen drei Quellen: Als „Analysebegriff “ (so Benz et al. 2007a: 14 f.) scheint er die Moglichkeit zu bieten, die begrifflichen Fesseln oder zumindest Voreingenommenheiten, die einem im Kern normativ strukturierten Verstandnis von „Government“ durch den konstitutiven Bezug auf Staat, Recht, Verfassung und Demokratie eingeschrieben bleiben, mit dem Effekt abzustreifen, dass in seinem Licht zunachst in deskriptiver Hinsicht die durch architektonische Umstellungen ausgelosten struktur-, prozess- und akteurbezogenen Verschiebungen im politischen Raum besser zu registrieren sind und in dann praktischer Hinsicht sensibler auf die Herausforderungen und Bedurfnisse einer neuen Regierungstechnik reagiert werden kann; insoweit kann man sich dann auch der Beobachtung Schupperts anschliesen, dass dem „Governancekonzept als Begegnungsort der verschiedenen governancerelevanten Disziplinen“ (Schuppert 2008: 18) so etwas wie eine Bruckenfunktion im Hinblick auf die Ermoglichung einer „problemorientierten Kommunikation zwischen unterschiedlichen Subdisziplinen der Politikwissenschaft sowie zwischen wissenschaftlichen Disziplinen“ (Benz et al. 2007a: 16) zuwachst; schlieslich zehrt die Idee von Governance, obwohl ihr, anders als dem Konzept von „Government“ der Bezug auf die Legitimitatsbedingungen politischen Handelns nicht oder nur in der schwachen Form eines Gemeinwohlerfordernisses (so Schuppert 2008: 33, 28) schon begrifflich eingeschrieben ist, dennoch von einem normativen Charme, der ihr unter der Pramisse (vgl. Offe 2008: 69) zuwachst, dass im Medium von Governance die Idee der kollektiven Selbstbestimmung um das ihr inharente Moment der gesellschaftlichen Selbstregierung und Selbstregulierung so erweitert werden kann, dass sie zum Ausgangs- wie Bezugspunkt einer „Demokratietheorie der Governance“ (so in ihrer im Kern gleichgerichteten Programmatik Haus 2008 und Heinelt 2008; 2010) wird.
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