Tourismus und Richtplanung am Beispiel des Berner Oberlandes

1983 
sigen Bevolkerung» (krippendorf 1975). Diese Zielsetzung gilt es im Rahmen der Richtpla¬ nung mit Zielsetzungen anderer Bereiche zu konfron¬ tieren und bezuglich ihrer raumlichen Erfordernisse umzusetzen. Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes uber die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 gibt es fur jeden geographischen Raum nur noch einen Richtplan, ob dieser nun schwergewichtig durch die Gemeinde, die Region oder den Kanton erarbeitet wird. Allerdings sind dabei so oder so die Interessen aller Ebenen zu berucksichtigen, d. h. beispielsweise sowohl die Grundsatze des schweizerischen Touris¬ muskonzeptes als auch die touristischen Leitbilder der einzelnen Kurorte. Dieser Richtplan «halt fur raum¬ wirksame Tatigkeiten das Ergebnis der kantonalen Planung und der Zusammenarbeit mit Bund und Nachbarkantonen fest. Er zeigt, wie Bund, Kantone und Gemeinden ihre raumwirksamen Zustandigkei¬ ten soweit sie einander beruhren wahrnehmen sollen, damit sie sich im Hinblick auf die erwunschte raumliche Entwicklung zu sinnvoller Ordnung fugen» (Erlauterungen zum RPG). Der Einbezug der fremdenverkehrspolitischen Zielset¬ zung in die Richtplanung ist demzufolge soweit zwingend, als dadurch die raumliche Entwicklung eines Gebietes beruhrt werden kann. Dies ist insbe¬ sondere der Fall bei der Beurteilung der Belastbarkeit von Naturund Siedlungsraum durch touristische Aktivitaten vor dem Hintergrund unterschiedlicher, zum Teil divergierender Bedurfnisse von Erholungs¬ suchenden, der einheimischen Bevolkerung und der naturlichen Gegebenheiten selbst Allerdings und hier beginnen die Schwierigkeiten sind handlungsorientierte Grundsatze und Konsequenzen fur die Richtplanung in Fremdenverkehrsgebieten nicht un¬ mittelbar aus Analysen touristischer Bedurfnisse und Verhaltensweisen abzuleiten: «Die verbindende Brucke zu konkreten und praxisbezogenen Regeln und Rezepten fur planerische und gestalterische Masnahmen in Erholungsgebieten mus noch stets neu geschaffen werden. Bausteine dazu bilden und daruber mag der reine Theoretiker zunachst ent¬ tauscht sein die Erfahrung und ein kritisches Verhaltnis zur beobachteten touristischen Praxis» (BAUMGARTNER 1976).
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