Möglichkeiten eigenverantwortlichen Verhaltens und Handelns im gesundheitsökonomischen Zusammenhang

1998 
Als Grundlage fur die Gewahrung von Leistungen in der GKV ist im SGB V die „Solidaritat und Eigenverantwortlichkeit“ festgelegt. Fur das arztliche Handeln beinhaltet dies auch die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Finanzielle Aspekte spielten allerdings so lange eine unwesentliche Rolle, solange genugend Geld fur das Gesundheitswesen vorhanden war. Eine Umorientierung brachte die Einfuhrung der Gesundheitsreformgesetze. Heute zahlen die Krankenkassen eine bestimmte Gesamtvergutung an die Kassenarztlichen Vereinigungen. Den KVen obliegt es dann, die arztlichen Leistungen zu honorieren. Es gab zahlreiche, oft ganzlich gescheiterte Versuche und Reformvorhaben einer gerechten Verteilung vorhandener Mittel. Die derzeitige Regelung der Praxisbudgetierung nimmt auf die durch Patientenprobleme und Leistungsaufwand bedingten Praxisbesonderheiten wenig Rucksicht. Das begunstigt die Neigung, leistungsaufwendige Patienten vom ambulanten in den stationaren Bereich abzuschieben – und umgekehrt. Dabei ist die Gefahr gros, das aus der Rationalisierung eine Rationierung arztlicher Leistungen wird. Diesem Trend soll der neue EBM entgegenwirken, der derzeit von der Bundes-KV im Zusammenwirken mit den Berufsverbanden entwickelt wird. Jeder Fachbereich soll ein eigenes EBM-Kapitel bekommen. Fachgebietsbezogene Leistungen werden zu Leistungskomplexen zusammengefast. Zusatzlich hat die Bundes-KV einen IGEL-Katalog veroffentlicht. Er umfast individuelle Gesundheitsleistungen, die zwar medizinisch sinnvoll und vertretbar, aber nicht im GKV-Katalog enthalten sind, also privat vergutet werden mussen. Eine weitere Neuerung ist das Job-sharing, das unter gewissen, allerdings relativ restriktiven Bedingungen auch fur Arztpraxen zugelassen ist.
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