Die Regulierung von Berufskrankheiten durch die erste Berufskrankheitenverordnung 1925 – 1929

2011 
Mit der Verordnung uber die Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten (1. BKVO) vom 12.05.1925 beginnt die Regulierung der Berufskrankheiten in Deutschland. Die Silikose wurde zu diesem Zeitpunkt nicht als Berufskrankheit anerkannt und entschadigt, sie sollte erst 1929 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden. Das Risikoregulierungsregime der Silikose ist allerdings ohne die 1. BKVO nicht zu verstehen. Sie schuf nicht nur die juristische Grundlage fur die Entschadigung der Silikose, sondern loste auch eine breite Diskussion uber den Umgang mit Berufskrankheiten aus. Der Regimekontext des Risikoregulierungsregimes der Silikose ist stark durch die Diskussionen um 1925 und die Reaktionen auf die 1. BKVO gepragt. Deshalb darf auch das Risikoregulierungsregime der 1. BKVO nicht ubergangen werden. Es soll im Folgenden dargestellt werden, wobei der Schwerpunkt auf die fruhen Diskussionen zur Silikose gelegt wird.
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