Das Recht auf Kenntnis der Abstammung

2020 
In diesem Beitrag wird die Entwicklung der Rechtspraxis zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bei medizinisch assistierter Reproduktion gekennzeichnet. Ausgehend von der gesellschaftlichen Problemlage aufgrund divergierender Interessen wird die Rechtslage vor und nach Einfuhrung des Spenderregisters in Deutschland zum 01.07.2018 dargestellt. Gekennzeichnet werden die betroffenen Rechtsguter von Personen, die durch Samenspende gezeugt worden sind, und von Samenspendern, Reproduktionsmedizinern und Wunscheltern. Beschrieben wird, wie Auskunftsanspruche geltend zu machen sind. Geschildert werden auch Sanktionen, die Arzten drohten oder drohen, die den Zugriff auf Daten zur Abstammung unterbinden. Knapp angesprochen wird auch die Situation fur Personen, die durch Samenspende, Eizellspende oder Leihmutterschaft im Ausland gezeugt worden sind. Nachteile bei Nachadoptionen bei anonymer Gewebespende oder Leihmutterschaft werden skizziert.
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