Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

2013 
Die Richtlinie zur Ambulanten Spezialfacharztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V (Sozialgesetzbuch V) wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss am 21.3.2013 veroffentlicht. Sie regelt die Rahmenbedingungen fur den neuen Versorgungsbereich und die Anforderungen fur die in Frage kommenden Teilnehmer. Mit der ASV sollen endlich die Sektorengrenzen zur Behandlungen seltener Erkrankungen und solcher mit besonderem Krankheitsverlauf uberwunden werden. Die Reformen des § 116b in der Vergangenheit haben dies nicht im vom Gesetzgeber gewunschten Umfang erfullt. Gleichwohl fuhrten die Reformen bereits zu einer Steigerung der Kosten fur arztliche Leistungen um den Faktor 50 innerhalb von 6 Jahren. Nahezu unverandert ist der Geltungsbereich der zu behandelnden Erkrankungen. Die Leistungserbringer mussen einen Katalog von Voraussetzungen erfullen, der in den noch ausstehenden Anhangen zur Richtlinie vom GBA in Zukunft fur jede Entitat erstellt wird, um auf Anzeige beim erweiterten Landesausschuss zugelassen zu werden. Grundlage ist die Musterweiterbildungsordnung nach altem Recht. Wichtiges Detail ist die obligate Bildung von Kooperationen und Teams aller Beteiligten uber die tradierten Sektorengrenzen hinaus. Jeder Leistungserbringer muss seine Leistungen an einem Tag der Woche am Tatigkeitsort des Teamleiters erbringen. Sachliche und organisatorische Anforderungen, Behandlungsumfang und Mindestmengen regeln die ausstehenden Anlagen. Abrechung und Wirtschaftlichkeit werden vom Medizinischen Dienst uberpruft. Noch wurde kein Patient durch die ASV behandelt, aber ein Gewinner steht schon fest: die Burokratie.
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