Neue Wohneigentumsförderung - Steigerung der Effizienz?

1995 
Der Finanzausschus des Deutschen Bundestages veranstaltete am 27. September 1995 eine offentliche Anhorung zum geplanten Eigenheimzulagengesetz, das die Wohneigentumsforderung uber den Sonderausgabenabzug nach 10e EStG ersetzen soll. Daruber hinaus enthalt der Gesetzentwurf Anderungen hinsichtlich des Baukindergeldes, des Vorkostenabzugs und der Bausparforderung. Die Forderung des Wohneigentums durch das Eigenheimzulagengesetz setzt nicht mehr wie bisher nach 10e EStG am zu versteuernden Einkommen an. Sie wird durch einen konstanten Forderbetrag von 5.000 DM (bzw. 2.200 DM fur Bestandswohnungen), der auserhalb des Einkommensteuergesetzes in einem eigenstandigen Gesetz verankert ist, ersetzt. Eine umweltbedingte Ausweitung der Grundforderung sollte nach Moglichkeit vermieden werden. Umweltrelevante Masnahmen sollten auch das Ordnungsrecht berucksichtigen, um keine unnotigen Subventionierungen zu provozieren. Die vorgesehene Umstellung der steuerlichen Wohneigentumsforderung auf eine steuerunabhangige Zulage ist ein richtiger Schritt zur Erzielung einer hoheren Effektivitat und Effizienz der Eigentumsforderung.
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