Extremwetterereignisse: Staatshilfe oder private Vorsorge – wer trägt die Kosten?

2021 
Daniel Osberghaus, ZEW – Leibniz-Zentrum fur Europaische Wirtschaftsforschung, Mannheim, zeigt die Schwachen und die fehlende Nachhaltigkeit des derzeitigen Versicherungsmarktes fur Elementarschaden auf. Notig sei eine Neuordnung des Versicherungsmarktes fur Hochwasserschaden. Zu befurworten ware eine Versicherungspflicht als Basisversicherung mit risikobasierten Pramien und mit begrenzten Transfers aus einem staatlichen Katastrophenfonds. Christian Gros und Gert G. Wagner, Sachverstandigenrat fur Verbraucherfragen (SVRV), stellen den SVRV-Vorschlag fur eine Versicherungspflicht fur Elementarschaden vor. Nach Berechnungen des SVRV liesen sich die meisten Wohngebaude fur nur 5 Euro im Monat bei minimalem Selbstbehalt im Schadensfall versichern. Selbst in Regionen mit hoher Unwetter- und Hochwassergefahr seien Wohngebaude versicherbar, wenn hinreichend technische Vorsorge betrieben werde. Frank Offermann, Christoph Duden und Jonas Schmitt, Thunen-Institut fur Betriebswirtschaft, untersuchen, ob staatlich subventionierte Versicherungen die Ad-hoc-Hilfen nach Extremwetterereignissen ersetzen konnten. In der Praxis seien Ad-hoc-Hilfen bei Katastrophen im Vergleich zu einer Subventionierung von Versicherungen als das „geringere Ubel“ anzusehen. Trotzdem sollten marktwirtschaftliche Instrumente wie Versicherungen eine wichtige Rolle bei der Bewaltigung von Extremwetterereignissen spielen. Es sei staatliche Aufgabe, Ad-hoc-Hilfen so weit wie moglich in Ausmas und Nebenwirkungen zu begrenzen. Michael Berlemann, Helmut-Schmidt-Universitat, Universitat der Bundeswehr Hamburg, betrachtet die Wachstumseffekte von Extremwetterereignissen. Insgesamt deute vieles darauf hin, dass Extremwetterereignisse nicht nur kurzfrisige, sondern auch langfristige negative Wachstumseffekte fur die betroffenen Regionen bewirken. Jorg Asmussen, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, untersucht, ob ein privater Versicherungsmarkt gegen Elementarschaden funktionieren kann. Seiner Ansicht nach konnte ein leistungsfahiger privater Versicherungsmarkt nur ein Baustein eines umfassenden Schutzes gegen die Folgen des Klimawandels sein. Erforderlich sei ein Gesamtkonzept aus Versicherungsschutz, Aufklarung sowie privater und staatlicher Pravention und Schadenminderung. Neben der Versicherungswirtschaft sei hier der Staat auf allen Ebenen gefordert. Markus Roth, Universitat Marburg, erklart, dass die Einfuhrung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschaden verfassungskonform ausgestaltet werden kann. Rechtsvergleichend seien Pflichtversicherungen gegen Elementarschaden in der Schweiz, in Frankreich sowie besondere Regeln fur Uberflutungsschaden im Vereinigten Konigreich und in den USA zu finden. Lamia Messari-Becker, Universitat Siegen, stellt Moglichkeiten und Grenzen katastrophensicheren Bauens vor. In Anbetracht der gesetzlichen Verantwortung des Staates hinsichtlich des Umgangs mit Flache und Bebauung in Risikogebieten und der eigenen Moglichkeiten, als Gebaudeeigentumer vorzusorgen, sei eine Kombination bei der Vorsorge sinnvoll. Eine Basisversicherung konnte die Voraussetzung fur weitergehende Staatshilfen bilden. Am wichtigsten sei es, dass der Staat seine Infrastruktur an den Folgen des Klimawandels anpasse. Nicola Garbarino, ifo Institut, Benjamin Guin, Bank of England, und Jonathan Lee, University of Bristol, zeigen, dass eine unzureichende Bewertung des Hochwasserrisikos in Finanzprodukten zu einer Subventionierung von Gebieten mit geringem Risiko in Gebiete mit hohem Risiko fuhren kann. Daten aus England belegen, dass die negativen Auswirkungen von Uberschwemmungen auf die Immobilienpreise durch verzerrte Hypothekenbewertungen und subventionierte Hochwasserversicherungspramien ausgeglichen werden. Die Subventionen scheinen regressiv zu sein, da die Hauptnutznieser die Eigentumer teurer Immobilien sind.
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