Sozialrechtliche Ansprüche beim malignen Melanom

2019 
Zur Versorgung von Patienten mit malignem Melanom gehort es, die Betroffenen uber ihre Anspruche auf Leistungen der Solidargemeinschaft aufzuklaren. Insbesondere hat hier jeder Patient nach SGB (Sozialgesetzbuch) V und IX das Anrecht auf eine Rehabilitationsmasnahme sowie auf die Prufung der Einstufung einer Behinderung. Die vorliegende Studie untersucht, in welchem Mase Patienten mit invasivem malignem Melanom nach Erstdiagnose uber ihre sozialrechtlichen Anspruche auf medizinische Rehabilitationsverfahren und Einstufung einer Behinderung aufgeklart werden. Im Zuge eines Surveys wurden im Jahr 2014 n = 1800 deutsche Hautarztpraxen angeschrieben und mit einem standardisierten Fragebogen zu mehreren versorgungsrelevanten Fragestellungen einschlieslich der vorgenannten befragt. Auswertbare rucklaufige Fragebogen kamen aus n = 424 Praxen: 52 % der Dermatologen auserten, dass sie regelmasig Informationen uber das Anrecht auf Rehabilitationsmasnahmen mitteilten, 15 % taten dies manchmal, 41 % selten oder nie. Auf den Anspruch hinsichtlich der Einstufung einer Behinderung wiesen 44 % der Dermatologen regelmasig, 17 % manchmal und 38 % selten oder nie hin. Hinsichtlich der Haufigkeit dieser Aufklarung fanden sich relevante Unterschiede im regionalen Vergleich. Vielerorts scheinen niedergelassene Dermatologen das Informationsgebot an die mitbehandelnden Kliniken zu ubertragen. Sicherer ware es, wenn die Informationen auch von den niedergelassenen Hautarzten nochmals vermittelt wurden. Angesichts der bekanntlich begrenzten Aufnahmefahigkeit hinsichtlich neuer Informationen von Patienten mit neu diagnostiziertem Melanom erscheint eine wiederholte Beratung patientengerechter.
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