Zwischenbilanz Patientenrechtegesetz und Infektionsschutzgesetz

2014 
Hintergrund Das Patientenrechtegesetz hat Richterrecht in Gesetzestexte gewandelt. Zwei neue Aspekte sind hinzugekommen: die verpflichtende Aushandigung einer Kopie des Aufklarungsbogens (Empfehlungen werden dargelegt) und die Verpflichtung zu einer detaillierten Dokumentation des Behandlungsablaufs in Form einer Patientenakte. Daruber hinaus hat der Gesetzgeber uber den Gemeinsamen Bundesausschuss die Einfuhrung eines klinischen Risikomanagements verordnet. Das Infektionsschutzgesetz und die konsekutiven Hygieneverordnungen haben die Anforderungen an die Hygiene im Krankenhaus und in der Praxis erhoht. Parallel steigen die haftungsrechtlichen Konsequenzen.
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