Barrierefreiheit bei Fernlinienbussen

2016 
Seit Jahresbeginn 2013 durfen Fernbuslinien in Deutschland untereinander und mit dem Eisenbahnverkehr konkurrieren. Um dabei allen Passagiergruppen im Sinne der Inklusion gerecht zu werden, mussen Fernlinienbusse ab 2020 (bei erstmaliger Zulassung schon ab 2016) mit zwei Rollstuhlstellplatzen ausgestattet sein, einen ungehinderten Zugang durch entsprechende Freiraume vorhalten und Einstiegshilfen fur Rollstuhlnutzer anbieten. Wie eine barrierefreie Ausstattung von Fernlinienbussen im Detail gestaltet wird, ist jedoch bisher noch nicht verbindlich geregelt. Ziel des Projektes Barrierefreiheit bei Fernlinienbussen war es, Empfehlungen zu erarbeiten, die die Gesetzgebung fur eine europaweit einheitliche Regelung zur Barrierefreiheit bei Fernlinienbussen unterstutzen. Hierfur wurden Bedingungen fur und Anforderungen an Barrierefreiheit fur unterschiedliche Fahrgastgruppen mit beeintrachtigter Mobilitat untersucht. In Verbindung mit einer Recherche zu aktuellen Definitionen von Barrierefreiheit, Normen und Richtlinien fur barrierefreie Gestaltung von Transportmitteln sowie deren angelagerte Infrastruktur wurde eine Definition von Barrierefreiheit bei Fernlinienbussen abgeleitet. Unter schrittweisem Einbezug von Ist-Erhebungen fur Fahrzeugausstattung und Infrastruktur sowie internationalen Best-Practice-Beispielen wurden Masnahmenpakete fur die Fahrzeugausstattung, den Betrieb und die Infrastruktur formuliert, die Barrierefreiheit bei einer Fernlinienbusreise fur verschiedene Fahrgastgruppen gewahrleisten sollen. Die Masnahmenpakete wurden einer kritischen Betrachtung der praktischen Umsetzbarkeit und daraus entstehender Kosten unterzogen. Die Kernergebnisse des Projektes, die Definition und die Masnahmenpakete fur Barrierefreiheit bei Fernlinienbussen unterstutzen die Diskussion uber die Ausstattung von Fernlinienbussen sowie uber die Verwirklichung einer barrierefreien Reisekette.
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