Ein längeres Arbeitsleben für alle

2018 
Auf einen Blick... · Zwischen Erwerbsarbeit und Rente haben sich seit den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zunehmend Ubergangsphasen eingeschoben. · Nur rund ein Funftel aller Zugange in Altersrenten erfolgt unmittelbar aus sozialversicherungspflichtiger beruflicher Tatigkeit – wenn man die Altersteilzeitarbeit ausklammert, deren Endphase meistens in Freistellung besteht. · Nur knapp ein Drittel eines Geburtsjahrganges nimmt die Regelaltersrente in Anspruch, aber ganz uberwiegend nicht im unmittelbaren Anschluss an eine sozialversicherungspflichtige Beschaftigung. · Knapp ein Funftel aller Neuzugange in Altersrenten hat unmittelbar vor Renteneintritt Leistungen wegen Arbeitslosigkeit bezogen. · Abschlage auf vorzeitige Renten haben zur Verschiebung der Inanspruchnahme und – zusammen mit demographischen Effekten – zum Anstieg des durchschnittlichen Rentenzugangsalters um ein Jahr (auf 63,1 Jahre) innerhalb von acht Jahren gefuhrt (1996–2004). · Die Erwerbstatigkeit Alterer ab 50 hat zugenommen, besonders in der Altersgruppe zwischen dem 56. und dem 62. Lebensjahr. Vor allem die verstarkte Erwerbsbeteiligung alterer Frauen hat zu dieser Entwicklung beigetragen. Die Alterserwerbstatigkeit differiert sehr stark nach der beruflichen Qualifikation. · Die Sicht der Betriebe auf Altere ist widerspruchlich: Einerseits werden ihre Tugenden hoch geschatzt, andererseits werden Altere trotzdem weit unterproportional eingestellt. · Sollte sich das nicht grundlegend andern, birgt die geplante Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters – zusammen mit aktuellen Anderungen in der Arbeitsmarktpolitik – die verstarkte Gefahr von Altersarmut.
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