Plädoyer für eine nationale Ethikkommission für die erweiterte Forensische DNA‑Analyse

2019 
Die Einfuhrung der erweiterten DNA-Analyse in der Schweiz und in Deutschland scheint grundsatzlich eine beschlossene Sache zu sein; die Gesetzgebungsverfahren in beiden Landern laufen. Unklar und nach wie vor strittig ist jedoch, welche Merkmale in Zukunft untersucht werden durfen, und unter welchen Voraussetzungen die erweiterte DNA-Analyse zulassig sein soll. Die kunftige Regelung soll eine zu restriktive Einschrankung auf bestimmte Merkmale vermeiden und gleichzeitig den Personlichkeitsschutz der Betroffenen weitestgehend wahren. Dieser Drahtseilakt stellt die Gesetzgeber in der Schweiz und in Deutschland vor eine schwer losbare Aufgabe, die derzeit den Gesetzgebungsprozess verzogert und im Falle einer starren Festlegung des gesetzlich zulassigen Analysespektrums zwangslaufig zu einem unbefriedigenden Resultat fuhrt, sei es aus grundrechtlicher Perspektive oder aus Perspektive der Strafverfolgung. Mit dem vorliegenden Beitrag soll ein moglicher Losungsansatz vorgestellt werden.
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