Insolvenzantragspflicht bei der PartG mbB

2013 
Am 31.7.2013 ist das Gesetz zur Einfuhrung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschrankter Berufshaftung in Kraft getreten (BGBl. I 2013, 2386 ff.). In § 8 Abs. 4 PartGG wurde eine neue Regelung aufgenommen, wonach fur Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schaden wegen fehlerhafter Berufsausubung den Glaubigern nur das Gesellschaftsvermogen haftet, wenn die Partnerschaft eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung unterhalt. Deckt die Versicherung den Schaden nicht ab oder besteht Leistungsfreiheit, stellt sich die Frage, ob die Gesellschafter der PartG mbB einen Insolvenzantrag stellen mussen. Diese und weitere Fragen zu diesem Themenkreis erortert dieser Beitrag.
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