Geschlechtsspezifische Differenzierung von BGF-Konzepten

2010 
In der Literatur zur Betrieblichen Gesundheitsforderung (BGF) wird unter dem Stichwort Partizipation haufig diskutiert, ob die Konzepte geschlechtsspezifische Unterschiede im Gesundheitsstatus, -verstandnis, -verhalten etc. aufgreifen mussten. Die Ottawa-Charta fordert die Partizipation und damit die Subjekt-Bezogenheit der BGF-Konzepte ausdrucklich als eines der masgeblichen Grundprinzipien. Unzweifelhaft bestehen bezuglich gesundheitsrelevanter Kriterien zwischen Mannern und Frauen nennenswerte Unterschiede. Auch im Hinblick auf die arbeitsbedingten Belastungen gibt es bedeutsame geschlechtsspezifische Unterschiede, die in den BGF-Konzepten aufgegriffen werden mussten. Dieser Beitrag geht vor dem beschriebenen Hintergrund der Frage nach, ob das (biologische) Geschlecht oder eher die Rollen von Mannern und Frauen bzw. die sich daraus ergebenden Lebens- und Arbeitsumstande Kriterien fur differenzielle BGF-Konzepte sein sollten. Im Ergebnis bleibt aufgrund der vorliegenden Daten festzuhalten, dass Aspekte der Prekaritat von Arbeitsverhaltnissen oder die Stellung im Beruf und insbesondere die Betriebsgrose einen starkeren Zusammenhang zu Angeboten und zur Inanspruchnahme von Masnahmen der Betrieblichen Gesundheitsforderung haben als das Geschlecht, wenngleich diese Aspekte nicht unabhangig vom Geschlecht zu betrachten sind.
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