Regelungen für den Umgang mit Bauabfällen

2018 
Der sachgerechte Umgang mit Bauabfallen verlangt die Beachtung einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften, deren Ursprung von der Europaischen Ebene bis zur kommunalen Ebene reicht. Das zentrale Gesetz in Deutschland ist das „Gesetz zur Forderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltvertraglichen Bewirtschaftung von Abfallen (KrWG)“, das 2012 in Kraft getreten ist [1]. Mit diesem Gesetz werden Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in deutsches Recht umgesetzt [2]. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz baut auf dem „Gesetz zur Forderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltvertraglichen Beseitigung von Abfallen (KrW-/AbfG)“ aus dem Jahre 1996 auf [3].
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