Risiko der Nacherklärung bei Erbfällen

2015 
Schenkung und Erbschaft bedurfen gem. § 30 Abs. 1 ErbStG der Anzeige beim zustandigen Finanzamt. Dabei hat der Anzeigepflichtige die dreimonatige Anzeigefrist zu beachten. Unterlasst der Steuerpflichtige die Erwerbsanzeige innerhalb dieser Frist, stellt sich die Frage, ob dies steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Beitrag legt die materiellen und formellen Anforderungen und Bedingungen an die Nachholung der Anzeige dar. Die Nachholung wird dabei auch unter dem Gesichtspunkt eines strafbefreienden Rucktritts vom Versuch nach § 24 StGB sowie einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO gewurdigt. Im Mittelpunkt steht die Entscheidung des BGH wistra 2011, 428, wonach die Hinterziehung von Erbschaft-/Schenkungsteuer durch Unterlassen bereits einen Monat nach Ablauf der Anzeigefrist vollendet ist. Die Verfasser kritisieren die kurze Frist aus rechtssystematischen Grunden und zeigen eine Alternative auf.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []