Diakonie und 500 Jahre Reformation in Zürich

2018 
Christoph Sigrist fragt in seinem Beitrag «Diakonie und 500 Jahre Reformation in Zurich», wie heute «das reformatorische Erbe mit Blick auf den diakonischen Auftrag von Kirchen und Werken fruchtbar und zukunftsgerichtet, zielfuhrend und nachhaltig zu verstehen ist». Sigrist bezieht sich in seinen reformationsgeschichtlichen Ausfuhrungen vorwiegend auf die Situation Zwinglis in Zurich und schildert die dort erfolgte «Ubertragung der sozialen Verantwortung der Wohlfahrt und Bekampfung der Armut an den Staat und verschiedene gesellschaftliche Akteure» und die damit in theologischer Perspektive in Verbindung stehende «Ablosung vom heilsrelevanten Handeln an den Armen zur burgerlichen Christenpflicht mit den Armen». Denn dass Armut fur Zwingli zunachst ein theologisches Problem darstellte, weist Sigrist mit dem den Worten Zwinglis nach: «Ein Christ syn ist nit schwatzen von Christo, sunder wandlen, wie er gewandelt hat. Ein Christ syn ist der schonst und zierlichest Adel, der in dem Himmel und uff erden sin mag.» Obwohl Sigrist verschiedene Parallelen im Sozialsystem des 15. und des 21. Jahrhunderts sieht – «Kontrolle und Repression den Ausgegrenzten gegenuber» sowie die «Prozesse von Marginalisierungen wie Arbeitslosigkeit und Vagabundentum in beiden Jahrhunderten» –, benennt er auch zentrale Differenzen: Wir leben heute in einer Gesellschaft, «in der nicht mehr die konfessionellen Grabenkampfe das kulturelle und politische Leben pragen, sondern die Frage, wie das Christsein selber angesichts der multikulturellen und interreligiosen Zusammensetzung von Menschen, Gutern und sozialen und gesellschaftspolitischen Systemen zu gestalten ist.» Bestand die zentrale Herausforderung damals in der «Korruption in der Armutsbekampfung, ist es heute die Uberforderung im Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und Religionen». In Bezug auf die «typisch schweizerische Subsidiaritat kirchlichen Engagements gegenuber dem Staat» ist fur Sigrist eine Klarung des inhaltlichen Auftrages der diakonischen Leistung von Kirchgemeinden, gesamtkirchlichen Diensten, diakonischen Werken und kirchlichen Hilfswerken vonnoten». Daruber hinaus erachtet «die theologische Begrundung helfenden Handelns fur das kirchliche Leben und das diakonische Wirken [als] konstitutiv», dabei gewinne die «Multiperspektivitat theologischer Ansatze […] angesichts der pluralen Gesellschaft immer mehr an Gewicht».
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