Minderung der Erwerbsfähigkeit: Begriff, Grundlagen, Maßstäbe

1996 
Erlinghagen: Die Feststellung der „Minderung der Erwerbsfahigkeit“(MdE) stellt unbestreitbar eine der wesentlichsten Saulen im System der Entschadigung der Gesetzlichen Unfallversicherung dar. Nicht nur die Reichsversicherungsordnung verwendet den Begriff in §580 Abs. 1 ohne nahere Erlauterung, auch in den Gesetzentwiirfen zur Eingliederung des Rechts der Gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (SGB VII) wird der Begriff ohne Veranderung ubernommen. Dies konnte darauf schliesen lassen, das das Thema MdE kein Gegenstand aktuellen Interesses ist und wegen der langen Praxis, in der er sich etabliert und bewahrt hat, keiner Diskussion mehr bedarf. Jedoch mussen sich auch „altehrwurdige“ und erprobte Rechtsbegriffe in der Wirklichkeit der taglichen Rechtsanwendung immer wieder als richtig und praktikabel erweisen. Erst wenn sie auch dem steten Wandel der Erkenntnisse der Medizin und der sozialen Gegebenheiten gerecht werden, behalten sie ihre Existenzberechtigung. Ob dies auch fur die MdE gilt, soil Gegenstand der folgenden Betrachtungen sein.
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