Ärztliche Begutachtung bei Vorwürfen von Behandlungsfehlern in der Urologie
2013
Die arztliche Begutachtung im Haftungsrecht ist eine sachverstandige
Uberprufung beanstandeter Behandlungsverlaufe, die auf Antrag eines
Beteiligten (Patient oder Arzt) und nach definierten Kriterien das Ziel
einer nachvollziehbaren Streitschlichtung verfolgt: durch objektive
Sachverhaltsermittlung, durch gerechtfertigte Fehlerbewertung und (ggf.)
durch realistische Schadensbeschreibung. Hierzu sind in kompakter Ubersicht
v. a. folgende Teilbereiche dargestellt: Voraussetzungen und
Verfahrensablaufe der Begutachtung, Kriterien der Begutachtung, Fehlerarten
des Behandlungsprozesses, Bewertung von Behandlungsfehlern,
Behandlungsfehler in der Urologie, Ergebnisse der Begutachtung. Insgesamt
erfullt die arztliche Begutachtung im Haftungsrecht eine ausgleichende
Schlichtungsfunktion in dem anspruchsvollen Vertrauensverhaltnis zwischen
Patienten und Arzten unter der Voraussetzung, dass der Begutachtungsprozess
seinerseits unter den bestmoglichen Bedingungen professioneller Standards
und Sorgfalt ausgeubt wird [ 2 ].
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