Neufassung der Technischen Regel fuer brennbare Fluessigkeiten TRbF 40 "Tankstellen" Ausgabe Maerz 2002

2002 
Im Maerz 2002 wurde die Technische Regel fuer brennbare Fluessigkeiten TRbF 40 "Tankstellen" vom Bundesministerium fuer Arbeit und Sozialordnung (BMA) als Neufassung der TRbF 40 von 1996 veroeffentlicht. Sie ersetzt nicht nur die bisherige TRbf 40, die nur fuer Kraftstoffe der Gefahrklassen A I, A II oder B galt, sondern loest auch die bisherige TRbF 212 ab, die alle Anforderungen an Anlagenteile von Tankstellen zur Lagerung und Abgabe brennbarer Fluessigkeiten der Gefahrklasse A III regelte. Ebenso wurde die TRbF 40 ergaenzt durch alle Anforderungen, die in den bisherigen TRbF der Reihe 100 und 200 fuer Tankstellen genannt waren. Zugleich wurden die TRbF 120, 212 und 220 zurueckgezogen. Bei der Ueberfuehrung der Anforderungen aus den bisherigen TRbF der Reihe 100 und 200 wurden zahlreiche Aenderungen vorgenommen, von denen die wichtigsten vorgestellt werden.
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