Praktische Bedeutung der Wiederverwendung von Asphalt

2001 
Die Wiederverwertung bei Walzasphalten kann in nennenswerten Groessenordnungen auf das Ende der 70er Jahre datiert werden. Seither wurden die Verfahrens- und Zugabetechniken fuer die Wiederverwertung staendig weiter entwickelt. Die eingesetzte Ausbauasphaltmenge ist von 300.000 t im Jahre 1982 bis zum Jahr 1999 auf 15.000.000 t angestiegen. Die Wiederverwertungsrate liegt bei 80 Prozent im Heissmischgut. Bezogen auf die Neuproduktion entspricht dieser Anteil 20 Prozent. Mit dem Paragrafen 35 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind die Strassenbauverwaltungen angehalten, die Wiederverwendung zu foerdern und Voraussetzungen zur Wiederverwertung zu schaffen. Dazu gehoert auch die Pflicht, gebrauchte Baustoffe, wenn diese technisch gleichwertig und umweltvertraeglich sind, einzusetzen. Die "Verdingungsordnung fuer das Bauwesen/Teil C" (VOB/C) hat in den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen fuer Bauleistungen" (ATV DIN 18299) eine entsprechende Oeffnung geschaffen. Die langjaehrigen Erfahrungen im Umgang mit Ausbauasphalt zeigen, dass die Wiederverwertung heute problemlos zu handhaben ist. Die begleitende Forschung hat ausserdem gezeigt, dass Ausbauasphalt in Trag-, Binder- und Deckschichten das Gebrauchsverhalten dieser Schichten im Vergleich zu Asphalten ohne Ausbauasphalt nicht nachteilig beeinflusst. Die Zugabemengen des Ausbauasphaltes in das Asphaltmischgut sind noch nicht einheitlich geregelt. Vielmehr haben die einzelnen Bundeslaender hierzu unterschiedliche Regelungen entwickelt. Die Zugabemengen liegen bei Asphalttragschichtmaterial zwischen 30 und 60 Prozent und variieren bei Asphaltbinder- und Deckschichtmischgut von 10 bis 50 Prozent. Alle Vertragspartner im Strassenbau ziehen aus der Wiederverwertung des Ausbauasphaltes Vorteile. Neben der Schonung der Ressourcen, der Umwelt und der Abfallvermeidung, ist der wirtschaftliche Vorteil ein weiterer Aspekt zur Wiederverwertung des Ausbauasphaltes.
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