Überwachung der Mitarbeiter einer Radioiodtherapiestation mittels Ausscheidungsmessungen

2013 
Ziele der Studie waren die Ermittlung der 131I-Inkorporation von Mitarbeitern unterschiedlicher Berufsgruppen einer Radiojodtherapiestation und der resultierenden jahrlichen effektiven Dosis sowie der Vergleich mit den in der Richtlinie fur die Ermittlung der Korperdosis bei innerer Strahlenexposition definierten Grenzwerten fur die Inkorporationsuberwachungs- bzw. -nachweispflicht. Gemas der Richtlinie fur physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Korperdosis ist die regelmasige Inkorporationsuberwachung ab einer effektiven Dosis von 1 mSv/a erforderlich. Zwischen 0,5 und 1 mSv/a besteht Nachweispflicht, unterhalb von 0,5 mSv/a ist keine Uberwachung erforderlich. Des Weiteren soll der in der Richtlinie angegebene Inkorporationsfaktor a fur 131I mit den ermittelten Daten uberpruft werden. Material und Methoden: Die Berechnung der potenziell durch inkorporierte Aktivitat resultierenden jahrlichen effektiven Dosis lag bei konservativer Abschatzung fur die auf der untersuchten Radioiodtherapiestation tatigen Mitarbeiter mit einem Wert von ca. 10 mSv/a deutlich im Bereich der Uberwachungspflicht. Es wurden uber 27 Monate in unregelmasigen Abstanden 156 Urinproben (24 h Sammelurin) von 14 Mitarbeitern unterschiedlicher Berufsgruppen auf 131I-Aktivitatskonzentration untersucht. Die Expositionszeitraume pro Probennahme lagen im Median bei 14 Tagen. Die Aktivitat wurde hauptsachlich in Kapselform appliziert, die Vorbereitung und Messung der Kapseln erfolgte unter einem Nuklidabzug. Ergebnisse: Fur die Berechnung wurde die im Urin gemessene Aktivitatskonzentration auf den individuellen Expositionszeitraum vor der Urinsammlung bezogen. Dabei wurde eine chronische Aktivitatszufuhr seit mindestens drei Tagen vorausgesetzt. Die mittleren jahrlichen effektiven Dosen betrugen fur das Pflegepersonal (n = 3) 2,4 · 10⁻¹ mSv/a, fur das Reinigungspersonal (n = 2) 5,6 · 10⁻² mSv/a, fur das medizinisch technische Personal (n = 2) 2,8 · 10⁻³ mSv/a und fur das arztliche Personal (n = 7) 5,2 · 10⁻³ mSv/a. Die jahrlichen effektiven Dosen lagen damit fur alle Berufsgruppen und alle Einzelpersonen unter der in der Richtlinie definierten Grenze der Uberwachungspflicht. In einer theoretischen Worst-case-Berechnung wurde zusatzlich, ausgehend vom hochsten gemessenen Einzelwert fur jede Berufsgruppe, eine maximale jahrliche effektive Dosis fur diese berechnet. Hier ergab sich fur Pflegepersonal 4,0 · 10⁺⁰ mSv/a, fur Reinigungspersonal 3,6 · 10⁻¹ mSv/a, fur arztliches und technisches Personal je 1,0 · 10⁻¹ mSv/a. Die ermittelten mittleren Inkorporationsfaktoren lagen zwischen 3,0 · 10⁻⁸ fur Pflegepersonal und 3,6 · 10⁻¹⁰ fur technisches Personal (Reinigungspersonal: 7,0 · 10⁻⁹; Arzte: 6,5 · 10⁻¹⁰) und damit deutlich unter dem in der Richtlinie zur Berechnung vorgeschriebenen Inkorporationsfaktor fur 131I. Schlussfolgerungen: Bei der Beurteilung der durch inkorporierte 131I-Aktivitat resultierenden jahrlichen effektiven Dosis muss nach Tatigkeitsfeldern unterschieden werden. Fur Berufsgruppen, die einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit im Patientenzimmer verbringen, (Pflege-, Reinigungspersonal) kann unter Umstanden eine Inkorporationsuberwachung notwendig werden. Fur das arztliche und medizinisch-technische Personal ist eine regelmasige Inkorporationsuberwachung unter den gegebenen Umstanden nicht erforderlich. Der in der Richtlinie angegebene Inkorporationsfaktor a von 10⁻⁶ fur das Auspacken und Vermessen von 131I-Kapseln im Abzug kann nach den vorliegenden Messergebnissen um einen Faktor 10 reduziert werden, um Ergebnisse zu erhalten, die der tatsachlichen effektiven Jahresdosis besser entsprechen. Fur 99mTc und 18F ist ein Inkorporationsfaktor von 10⁻⁷ inzwischen akzeptiert.
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