Wasserrechtlicher Eigentümergebrauch und Rohstoffgewinnung
2005
Mit der Einfuhrung einer Entgeltpflicht fur die Entnahme von Wasser in Nordrhein-Westfalen ist der erlaubnisfreie wasserrechtliche Eigentumergebrauch in den Mittelpunkt des Interesses geruckt. Denn wer Wasser im Rahmen des Eigentumergebrauchs aus einem oberirdischen Gewasser entnimmt, ist von dieser Entgeltpflicht befreit. Der folgende Beitrag erlautert die im Zusammenhang mit der Gewinnung nichtenergetischer Rohstoffe insoweit relevanten Fragen.
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