Rekombinante (IFN-α2b)-Therapie der Haarzell-Leukämie
1987
In einer multizentrischen „open label“ Studie mit IFN-α2b wurden 85 Patienten mit Haarzell-Leukamie behandelt und ausgewertet. Die Induktionsbehandlung bestand in 2 × 106 E IFN-α2b/m2, 3 × wochentlich, s.c. Die Ergebnisse zeigen die hohe Effektivitat der Substanz, wobei unter den verwendeten Dosierungen geringe, gut tolerierbare und passagere Nebenwirkungen im Sinne eines grippeahnlichen Syndroms auftraten. Die Prozentzahl der Remissionen (CR + PR + MR) nach sechsmonatiger Behandlungszeit lag bei 89%, der Anteil von CR betrug 4%, von PR 69%. An einer kleinen Gruppe (4 Patienten) wurde nach Erzielen einer CR oder PR der Effekt unterschiedlicher Formen der Erhaltungstherapie getestet. Die bisherigen, statistisch noch nicht auswertbaren Resultate sprechen dafur, das bei Auftreten eines Ruckfalles nach Aussetzen oder Verringerung der IFN-Dosis (3 × 106 I.E., s.c., 1 × wochentlich) durch Wiedereinsetzen oder Erhohung von IFN-α2 neuerlich Remissionen erzielt werden konnen. Zur Erhaltung der Remissionen durfte eine IFN-Dauertherapie notwendig sein. Mittels eines Kurzzeit in vitro Tests werde der Effekt von Interferon α2 auf die Inkorporation von H3-Thymidin und H3-Uridin in Haarzellen bestimmt. Fur beide Prakursoren ergab sich keine Hemmung des Einbaues. Allerdings zeigte eine Langzeitinkubation (48 h) einen signifikant vermehrten H3-Uridin Einbau, wahrend der H3-Thymidin Einbau unbeeinflust blieb. Diese Resultate sprechen gegen einen unmittelbaren antiproliferativen Effekt von IFN-α2 auf Haarzellen, sie weisen aber auf eine Induktion der RNS-Synthese hin. Eine Zellmarker-Analyse der Haarzellen mit monoklonalen Antikorpern vor und wahrend einer 7tagigen in vitro Behandlung mit IFN-α2 ergab keine Anderung des Phanotyps, so das eine differenzierende Wirkung des IFN auf Haarzellen nicht beobachtet werden konnte.
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