Verfahren der rechtlichen Klärung
2011
Im Falle des Vorwurfs eines Behandlungsfehlers konnen mehrere Verfahren der rechtlichen Klarung in Gang gesetzt werden. Dies reicht vom noch eher als »harmlos« zu bezeichnenden Schlichtungsverfahren bis zum berufsgerichtlichen Verfahren mit der Moglichkeit gravierender Konsequenzen.
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