Pflanzliche Arzneimittel versus Botanicals: Klare Abgrenzung notwendig

2013 
Die Abgrenzung pflanzlicher Arzneimittel von pflanzlichen Nahrungserganzungsmitteln (Botanicals) ist derzeit wieder Gegenstand politischer Diskussionen auf EU-Ebene. Aktuell steht die Frage im Mittelpunkt, ob in Zukunft auf Tradition bezogene „Health Claims“ fur pflanzliche Nahrungserganzungsmittel (Botanicals) zulassig sein sollten. Ausgangslage: Wahrend pflanzliche Arzneimittel zur Heilung, Linderung, Verhutung bzw. Diagnose von Krankheiten vorgesehen sind, haben Nahrungserganzungsmittel (NEM) einen Ernahrungszweck bzw. sind aufgrund ihrer physiologischen Wirkungen zum Verzehr vorgesehen und sollen primar der Gesunderhaltung dienen. Traditionelle „Health Claims“? Gegenwartig wird eine Ubertragung des bei pflanzlichen Arzneimitteln gultigen „traditional use“-Prinzips auf Botanicals diskutiert. Diese verbietet sich jedoch bereits deshalb, weil ein Krankheitsbezug bei NEM nicht zulassig ist. Zudem sind bei pflanzlichen Arzneimitteln i.d.R. nicht nur eine lange, nachweisbare Tradition der arzneilichen Verwendung fur eine bestimmte Indikation, sondern auch die genaue Zusammensetzung, Dosierung und Formulierung des Praparats dokumentiert. Fur NEM sind dagegen, ebenso wie bei anderen Nahrungsmitteln, Anderungen der Art der Herstellung, der Qualitat, der Zusammensetzung und nicht zuletzt auch der Verzehrgewohnheiten im Laufe der Zeit haufig. In einer aktuellen Stellungnahme an die Bundesregierung hat die GPT daher ihre bisherige Position [1] bekraftigt und sich gegen eine Einfuhrung von traditionellen „Health Claims“ fur Botanicals ausgesprochen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag in ihrer Stellungnahme an die EU-Kommission gefolgt. Fazit: Auch zukunftig sollte bei der Prufung von „Health Claims“ fur Botanicals entscheidend sein, dass der Beitrag fur die Gesundheiterhaltung durch adaquate wissenschaftliche Belege hinreichend gesichert ist und dass ggf. die Dosis bzw. Menge derjenigen entspricht, die ublicherweise als Lebensmittel verzehrt wird. Dies schliest die Berucksichtigung praparatespezifischer Besonderheiten nicht grundsatzlich aus. Es ist zu fordern, dass die Bewertung pflanzlicher NEM (Botanicals) auch in Zukunft unter Berucksichtigung einer sachgerechten Abgrenzung von den Phytopharmaka erfolgt [1]. Nur dann werden Nutzen und Schutz fur die Patienten bzw. Verbraucher weiterhin sichergestellt werden konnen. Literatur: [1] Gaedcke F et al. In: Deutsche Forschungsgemeinschaft, Hrsg. Risk Assessment of Phytochemicals in Food. Weinheim: Wiley-VCH; 2010: 393 – 402
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