Haftung für Pressepublikationen : eine vergleichende Untersuchung des polnischen und deutschen Zivilrechts

2000 
Die Meinungsfreiheit im allgemeinen und die Pressefreiheit im besonderen stehen in einem Spannungsverhaltnis zum Schutz der Persoenlichkeitsrechte des Individuums. Dabei fuhren in der Zeit des Sensationsjournalismus Pressepublikationen immer haufiger zu der Verletzung von fremden Persoenlichkeitsrechten. Auch in Polen sind Prozesse wegen Persoenlichkeitsverletzungen durch Presseberichte keine Seltenheit mehr. Die rechtsvergleichende Untersuchung zeigt, dass die rechtshistorisch begrundeten Vorzuge des polnischen Schutzsystems in der Praxis erhebliche Einbussen erfahren. Zuruckzufuhren ist dies nicht nur auf die sehr langwierige Prozessdauer und die mangelnde Praxis der Rechtsverfolgung im einstweiligen Rechtsschutz. Auch das Fehlen von Beispielen, die die gesetzlichen Regelungen mit Leben fullen, steht bisher noch der weiteren Entwicklung des Persoenlichkeitsschutzes in Polen entgegen und hebt somit die Vorteile der gesetzlichen Regelung im Vergleich zum deutschen Recht weitgehend wieder auf.
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