Abschlussbericht zur Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes
2017
Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) trat am 6. Oktober 2012 in Kraft und loste damit das vorhergehende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) ab und entwickelte dieses an entsprechenden Stellen weiter. Als erstes Bundesland schuf Hamburg damit eine gesetzliche Grundlage fur ein umfassendes Informationsrecht, durch das offentliche Stellen verpflichtet werden, Informationen proaktiv und nicht erst auf Anfrage der Allgemeinheit unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten in einem sog. Transparenzportal als Informationsregister zur Verfugung zu stellen.
§ 18 Abs. 2 S. 3 HmbTG sieht vor, dass der Senat das Gesetz spatestens vier Jahre nach Inkrafttreten im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen uberpruft und der Burgerschaft uber das Ergebnis berichtet.
Die Ziele des Evaluationsauftrags sind es, die
- Ermoglichung der Kontrolle staatlichen Handelns,
- Forderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die
- Gewahrleistung des unmittelbaren und unverzuglichen Zugangs zu Informationen fur die Allgemeinheit unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten
mit Hilfe von rechts- und sozialwissenschaftlichen Methoden zu untersuchen.
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