Der Fall Gotovina: Ausgangspunkt der Untersuchung

2009 
Der Rat der Europaischen Union beschloss am 16. Marz 2005 in der Besetzung als Rat der Auβenminister, aufgrund eines fehlenden Konsenses zur Eroffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Republik Kroatien, deren Beginn fur den 17. Marz 2005 terminiert war, diese auf unbestimmte Zeit zu verschieben1. Der Rat begrundete seine Entscheidung mit der unzureichenden, da nicht vollstandigen Kooperation Kroatiens mit dem Kriegsverbrechertribunal fur das fruhere Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia, ICTY). Der Vorwurf unzureichender Kooperation fuβte auf Auβerungen der Chefanklagerin des Kriegsverbrechertribunals, Carla Del Ponte. Konkret bemangelte Frau Del Ponte im Vorfeld der Tagung des Rats, dass der als Kriegsverbrecher in Den Haag angeklagte kroatische General Ante Gotovina sich in Reichweite kroatischer Behorden befinde und dennoch nicht an das Kriegsverbrechertribunal uberstellt worden sei2.
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