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Kindesmisshandlung

2005 
„Gefuhlte“ Verdachtsmomente auf gewaltsame Schadigung eines abhangigen Kindes sollten in sensibler Anamnesefuhrung und immer in ganzkorperlicher Untersuchung mit nachfolgender bildgebender Diagnostik munden. Hochste Sensitivitat haben dabei neben der negativen Korrelation zwischen beschriebenem Unfallmechanismus und gesehener Traumafolge das Rontgenskelettscreening sowie die Fundoskopie zur Evaluation retinaler Blutungen. Als moglicher Hinweis auf eine stattgehabte Misshandlung sind v. a. Rippenfrakturen, komplexe Schadelfrakturen, meta- und epiphysare Abrissfrakturen, alle Frakturen im 1. Lebenshalbjahr, multiple Frakturen unterschiedlichen Alters, Verletzungen und Hamatome an ungewohnlicher Stelle und mit ungewohnlichem Ausbreitungsmuster, Immersionsverbrennungen, retinale Einblutungen und intramurale Duodenalhamatome sowie jede unklare Bewusstlosigkeit zu werten. Erster Schritt—auch bei minder schweren Verletzungen—ist die stationare Aufnahme des Kindes und somit Trennung aus dem Einflussbereich der moglichen Gewaltverursacher, die in allen Gesellschaftsschichten zu 95% aus dem unmittelbaren familiaren Umfeld des Kindes stammen. Dieses kann ohne Hinweis auf den Verdacht der Misshandlung erfolgen.
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